Wir beraten Organe (z.B. GmbH-Geschäftsführer), Anteilsinhaber (z.B. Aktionäre, GmbH- Gesellschafter, Fonds-Gesellschafter), Fremdkapitalgeber (z.B. Darlehensgläubiger oder Anleiheinhaber) und Eigenkapitalgeber in der Krise und Insolvenz. Hierbei liegt unser Fokus stets darauf, eingesetztes Kapital zu erhalten und Haftungsrisiken zu minimieren.
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der Beratung von Anlegern bzw. Fremdkapitalgeber und wie diese in der Krise oder Insolvenz ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten können. Unsere Partner haben große Erfahrung bei der Untersuchung von betrügerischen Unternehmensfinanzierungen und deren gerichtlicher Aufarbeitung, so dass Anleger ihre Schäden erstattet bekommen.
In Insolvenzverfahren werden unsere Rechtsanwälte zu Gläubigerausschussmitgliedern gewählt oder sichern die Interessen z.B. von Anleihegläubigern als gemeinsame Vertreter nach § 5 SchVG. Wir sind erfahren in der Abwehr von Nachschussforderungen, z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds. Bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen von Insolvenzverwaltern gegen Anleger haben unsere Rechtsanwälte viel erfolgreiche Prozesserfahrung. Der Erfolg unserer Arbeit im Insolvenzrecht ruht ganz wesentlich auf einer umfangreichen, detaillierten Aufarbeitung des Sachverhalts. Darin sind wir besonders stark.
Unsere Expertise im Insolvenzrecht ist überdies durch zahlreiche Fachveröffentlichungen und -vorträge dokumentiert.