Wir vertreten private und institutionelle Anleger in jeder Hinsicht bei der Durchsetzung von Rechten aus jeder Art von Schuldverschreibung, egal ob Staatsanleihe oder Unternehmensanleihe, Wandelanleihe, Hybridanleihe oder ewige Anleihen. Unsere Partner haben schon mehrere Tausend Anleiheinhaber vertreten. Z.B. werden wir in Insolvenzverfahren zum gemeinsamen Vertreter von Anleihegläubigern nach § 5 SchVG gewählt oder vertreten die Interessen von Anleihegläubigern als Mitglied im Gläubigerausschuss.
Insbesondere haben wir bei zahlreichen prominenten Fällen von in Not geratenen Mittelstandsanleihen die Interessen zahlreicher Mandanten erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Dabei konnten wir auch in vielen Fällen erfolgreich Prospekthaftungsansprüche gegen Hintermänner von Anleiheemissionen geltend machen, und so die Verluste unserer Mandanten wesentlich eingrenzen. Hier glänzen unsere Partner u.a. durch sorgfältige Aufarbeitung von Prospektfehlern, mit Durchsetzungskraft bei der klagweisen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und durch schlagkräftige Koordinierung vieler Anleihegläubiger zu einer einheitlichen Front. Damit verhindern unsere Partner erfolgreich die Übervorteilung von Anleihegläubigern in Insolvenzverfahren und sorgen dafür, dass sie Ihr eingesetztes Geld zurückbekommen.