Mit jeder Unternehmensbeteiligung erhält der Kapitalanleger nicht nur Chancen auf Rendite, sondern trägt auch das Risiko des finanziellen Totalverlustes. Bei bestimmten Rechts- bzw. Gesellschaftsformen haftet ein Anleger sogar zusätzlich mit seinem gesamten Privatvermögen. Wie erfolgreich ein Unternehmen tatsächlich ist, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.
Wir wissen aus vielen Fällen, dass Kapitalanleger nicht rechtskonform über sämtliche Chancen und Risiken einer Unternehmensbeteiligung von dem Emittenten oder Vertrieb aufgeklärt wurden und werden. Denn viele Vertriebe von Unternehmensbeteiligungen werben mit geschönten Zahlen und preisen die Chancen der Kapitalanlage an, vernachlässigen aber deren Risiken.
Soweit solche Beratungsfehler vorliegen, hat ein geschädigter Anleger in diesen Fällen einen Anspruch auf Schadensersatz, d.h. im Wesentlichen Rückerstattung des investierten Geldes gegen Rückgabe der Kapitalanlage. Die hierzu bestehende Rechtsprechung ist mittlerweile episch lang und höchst ausdifferenziert. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!