Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht beschränkt. Das Widerrufsrecht für zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossene Verbraucher-Immobiliendarlehensverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung ist am 21. Juni 2016 erloschen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt seinen Widerruf gegenüber der Bank noch nicht erklärt hat, hat das Widerrufsrecht verloren.
Verbraucher, die ihr Widerrufsrecht bereits rechtzeitig ausgeübt haben, können weiterhin ihre Rechte und Ansprüche aus dem Widerrufsrecht geltend machen. Gerne sind wir dabei behilflich und übernehmen die Verhandlungen mit der Bank. Denn wir wissen aus Erfahrung, dass ein Verbraucher trotz eines zuvor ausgesprochenen Widerrufs in der Regel seine Ansprüche bei seiner Bank nicht oder nur teilweise durchzusetzen vermag. Meistens gelingt dies aber mit anwaltlicher Unterstützung.
Für Verbraucher-Immobiliendarlehensverträge aus der Zeit nach dem Juni 2010 können Sie einen Immobilienkredit mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch widerrufen. Es gibt bereits einige Urteile, die auch neuere Belehrungen für fehlerhaft erklärt haben. Wir helfen hier gern!