In den Jahren 1986 bis 2006 wurden zahlreiche Medico-Immobilienfonds aufgelegt.
Bei vielen Fonds haben sich die Rendite- und Gewinnerwartungen jedoch nicht erfüllt, sondern die Anleger müssen Verlusten ins Auge sehen. Die Anleger müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, in mehreren Fällen bieten sich nämlich Möglichkeiten für Schadensersatzansprüche,
Bei der Durchsicht der Verkaufsprospekte fallen einige Unstimmigkeiten im Hinblick auf die getroffenen wirtschaftlichen Prognosen auf. So sind die Mieteinnahmen, insbesondere die prognostizierten Mietsteigerungen unter Berücksichtigung der gewählten Immobilienstandorte teilweise als unrealistisch anzusehen. Nur durch die zu hoch prognostizierten Mieteinnahmen konnte bei vielen der Immobilienfonds überhaupt eine Deckung der Ausgaben und Ausschüttungen rechnerisch dargestellt werden. Bei einigen der Fonds betragen die weichen Kosten, also die Kosten für den Vertrieb und die Prospekterstellung, über 30 % der Gesamtinvestitionssumme.
Auf die hohen weichen Kosten und die sich daraus ergebenden Risiken wurden die Anleger in der Regel nicht hingewiesn. Weiche Kosten sind alle die Kosten, denen kein Substanzwert gegenüber steht. Wenn diese Kosten nun relativ hoch sind, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass sich eine Kapitalanlage negativ entwickeln kann.
Im Ergebnis dürften somit in vielen Fällen gute Chancen auf Schadensersatz für die betroffenen Anleger der diversen Medico-Fonds bestehen. Allerdings muss dies immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, da jeder Fall anders liegt und auch die jeweilige Beratungssituation immer unterschiedlich war.
Allerdings sollten Anleger berücksichtigen, dass Schadensersatzansprüche voraussichtlich nur noch bis Ende des Jahres 2011 Erfolg versprechend geltend gemacht werden können, da voraussichtlich Ende 2011 Verjährung eintreten wird. Aufgrund der zum 01.01.2002 eingetretenen Schuldrechtsreform verjähren Altfälle von vor 2001 entgültig und unwiderruflich am 31.1.2011. Ein schnelles Handeln ist daher unbedingt zu empfehlen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth berät Sie gerne.