Dr. Späth & Partner erstreiten Rückabwicklung vor dem LG Berlin gg. Commerzbank! Urteil ist rechtskräftig!
In einem von Rechtsanwalt Oliver Behrendt von Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Berlin geführten Verfahren, das wegen der Vermittlung von CFB-Fonds 162 gegen die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG als Vermittlerin des Fonds geführt wurde, wurde die Commerzbank dazu verurteilt, der Anlegerin den Anlagebetrag zurück zu erstatten, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsbeteiligung.
Insgesamt muss die Commerzbank der Anlegerin einen Betrag in Höhe von 9.181,85,- € zurück zahlen und die Klägerin von den außergerichtlichen Rechtsanwalts-Kosten freistellen. Lediglich in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 22.57,75,- € wurde die Klage abgewiesen. Das Urteil mit dem Az. 4 O 149/13 ist rechtskräftig, da die Commerzbank AG keine Berufung eingelegt hat.
Begründet wurde das Urteil des LG Berlin damit, dass die Dresdner Bank AG als Rechtsvorgängerin der Commerzbank AG, die der Anlegerin den Fonds vermittelt hatte, Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“, erhalten hat, auf die die Anlegerin nicht hingewiesen wurde.
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner hat der Fall grundsätzliche Bedeutung, da zahlreiche Anleger von CFB-Fonds oder Schiffsfonds allgemein nicht auf die von der jeweiligen Bank erhaltenen Rückvergütungen hingewiesen wurden und in diesen Fällen gute Chancen auf Schadensersatz bestehen dürften.