Dr. Späth & Partner verfolgen Schadensersatzansprüche wegen falscher Kapitalmarktinformation
Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen die früheren Verantwortlichen um die Pleitefirma Greenvironment dauert noch an. Parallel hierzu hat die Berliner Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner in den vergangenen Wochen ebenfalls ihre Hausaufgaben gemacht und in der Sache recherchiert.
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Das Unternehmen, welches am 31.08.2012 Insolvenz angemeldet hat, mit Hauptsitz in Berlin bezeichnet sich selbst als „europäisches Unternehmen im Markt für dezentrale Energieversorgung, das Kraft-Wärme-Koppplungsanlagen (KWK) auf Basis der Mikrogasturbinentechnologie plant, projektiert, baut und betreibt.“ Die Firma war in Deutschland börsengelistet, die Aktien der Greenvironment PLC wurden an den Börsen Frankfurt, Stuttgart, Berlin und Tradegate sowie über XETRA in den Freiverkehr einbezogen. Zum 30.09.2011 kam es zu einem Reverse Split im Verhältnis 10:1, so dass die Greenvironment-Aktien seit diesem Tag unter der ISIN GB00B3TDV635 notieren. Zuvor wurden Aktien der Greenvironment PLC unter der ISIN GB00B5754J93 bereits seit April 2010 an deutschen Börsen gehandelt. Nachdem der Kurs der Greenvironment-Aktie zwischen Mitte April und Mitte Juni 2011 einen Kursanstieg von ca. 2,20 EUR auf ca. 4 EUR verzeichnen konnte, ist er seit diesem Zeitraum – von temporären Ausnahmen abgesehen – nahezu permanent und konstant gefallen. Vereinzelt wurden auch Tage mit deutlich stärken Kursrückgängen verzeichnet. Die Schwellen von 2,00 EUR bzw. 1,00 EUR sind seit Oktober 2011 bzw. Mitte April 2012 dauerhaft unterschritten. Zwischen Mitte Juni und Ende Juli 2012 konnte sich der Kurs auf einem Niveau von ca. 0,30 EUR halten, ehe er nochmals sank und sich im August 2012 auf einem Niveau von ca. 0,15 EUR hielt. Seit Veröffentlichung des Insolvenzantrags am 31.08.2012 befindet sich der Kurs im einstelligen Centbereich. Zwischenzeitlich wurde die Notierung eingestellt.
2.
a.
Rechtsanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner erläutert: “Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Malkamäki dauert noch an. Wir haben bereits einen Einblick in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte werfen können und natürlich auch selbst in der Sache recherchiert. Hiernach stellt sich uns der weitere relevante Sachverhalt im wesentlich wie folgt dar: Im Zeitraum zwischen dem 02.08.2011 und dem 31.08.2012, dem Tag des Insolvenzantrags, hat die Gesellschaft mehr als 25 Pressemitteilungen ausgegeben, die durchweg eine positive Meldung im Zusammenhang mit der Firma zum Gegenstand hatten. Hierbei hat die Gesellschaft nach außen den Eindruck eines sehr erfolgreichen Wachstumsunternehmens vermittelt. Anleger konnten dabei davon ausgehen, dass der von ihnen ersehnte Kursanstieg der Aktie früher oder später folgen werde.
Auch noch wenige Monate vor dem Insolvenzantrag im August 2012 schien der Geschäftsverlauf der Firma völlig intakt zu sein. Es gab für Anleger zudem keinen offensichtlichen Grund, an den positiven Äußerungen von Greenvironment PLC zu zweifeln. Als dann in der am 01.09.2012 veröffentlichten Pressemeldung über den Insolvenzantrag vom Vortag informiert wurde, kam dies für die Anleger völlig überraschend, da zu keinem Zeitpunkt zuvor Hinweise auf eine mögliche Schieflage des Unternehmens veröffentlicht wurden. Zu den Gründen des Insolvenzantrags wurden keine Angaben gemacht. Das Veröffentlichungsverhalten des Unternehmens war somit für Anleger hinsichtlich der Geschäftsentwicklung irreführend.”
b.
Rechtsanwalt Kurdum weiter: “Darüber hinaus drängt sich so die Annahme auf, dass die zahlreichen Veröffentlichungen durch die Firma primär dem Zweck des Abverkaufs von Aktien bzw. der Platzierung der Kapitalerhöhungen dienen sollten. Dies zeigt sich anhand der Tatsache, dass die Firma – ohne die Öffentlichkeit zu informieren – zahlreiche Kapitalerhöhungen gegen Ausgabe neuer Aktien durchgeführt hat. Nachdem die Aktienanzahl durch neu ausgegebene Aktien zunächst immer wieder in kleinen Stücken erhöht wurde, nahmen die Kapitalerhöhungen ab dem 18.04.2012 in sehr aggressiver Art und Weise zu. Es entsteht der Eindruck, dass die Kapitalerhöhungen um jeden Preis durchgeführt werden sollten.
c.
Außerdem bestanden bereits längerer Zeit Schieflagen der Firma: So gab es Angaben im Earnings Call der Capstone Turbine Corp. vom 10.02.2012, in dem auf Probleme eines europäischen Distributors hingewiesen wurde; Einreichung einer Privatklage der Capstone Turbine Corp. am California Central District Court gegen den Greenvironment PLC-CEO Matti Malkamäki; Greenvironment PLC-Verbindlichkeiten von über 2,38 Mio. USD gegenüber Capstone bereits seit September 2010. Insgesamt ist festzustellen, dass die von Herrn Malkamäki in seiner Funktion als früherer Vorstandsvorsitzender der Greenvironment PLC veröffentlichten bewertungserheblichen Informationen unrichtig, zumindest irreführend i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes gewesen sind. Sie waren auch bewertungserheblich sowie geeignet zur Kurseinwirkung im Sinn des Wertpapierhandelsgesetzes. Für Anleger, die auf die Richtigkeit der Meldungen vertrauten, bestand ein erheblicher Kaufanreiz bzw. zumindest kein Verkaufsanreiz.
3.
Nach alledem sehen wir zum derzeitigen Zeitpunkt gute Aussichten dafür, dass Geschädigte einen Schadensersatzanspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die früheren Firmen-Verantwortlichen haben sollten.”
Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, – nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich.
Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einer Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen und hat hierbei erste Arreste für Anleger erstritten. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsdurchsetzung wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger zurückgewährt worden waren: Hier haben die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon mehrere hundert Anleger-Fälle betreut.