LG Frankfurt/Oder verurteilt Vermittler von GSC – Anleihen
Über das Vermögen der GlobalSwissCapital AG (GSC) ist am 31. August 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Vorangegangen war am 11. Juni 2007 – wie berichtet – eine Untersuchung des Sekretariats der Eidgenössischen Bankenkommission wegen des dringenden Verdachts der Ausübung einer unerlaubten gewerbsmäßigen Entgegennahme von Publikumseinlagen und der Gefährdung von Interessen der Anleger. Die Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth hat geschädigten Anlegern helfen können, erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen Vermittler von GSC-Inhaber-Teilschuldverschreibungen durchzusetzen. Nunmehr hat auch das Landgericht Frankfurt / Oder einen Vermittler von GSC-Inhaber-Teilschuldverschreibungen vollumfänglich zur Schadenersatzleistung verurteilt.
Das Urteil vom 28.10.2009 ist nunmehr rechtskräftig. Die Kläger hatten 10.000,00 Euro zzgl. Agio angelegt. Das Gericht ging von der Verletzung des Auskunftsvertrages aus. Der Vermittler hätte prüfen müssen, ob das Angebot wirtschaftlich tragfähig war. Bei fehlender Plausibilität hätte er Nachforschungen anstellen oder den Kapitalanlageinteressenten über Informationslücken unterrichten müssen (BGH ZIP 2000, 355). Auch habe er nicht berücksichtigt, dass die Anlage für die Anleger nicht geeignet war. Jemand, der bereits ein „gewisses Vermögen in Anlagen und Wertpapiere“ habe, sei nicht unbedingt risikofreudig und spekulativ eingestellt. Die Anlage bei der GSC sei aber hoch spekulativ gewesen, so die Kammer. Warnhinweise hätten dies belegt. In der weiteren Begründung wurde auf das Urteil des Landgerichts München I vom 23.6.2009 – ebenfalls von Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde erstritten – verwiesen. Fazit des Gerichts nach dem Vortrag der Kanzlei Dr. Rohde & Dr. Späth, Berlin: „Kein vernünftiger Anleger, der nur ein geringes Risiko eingehen will und auf Ertrag orientiert ist, hätte diese Anlage gezeichnet.“