Dr. Späth & Partner prüfen Schadensersatzansprüche für Anleger in alle Richtungen

Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde bestellt.

Vorausgegangen war, dass die BaFin im März 2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und Nobilis Rent verboten hatte, weil kein ausreichender Verkaufsprospekt vorgelegen hatte.

Damit drohen Tausenden Anlegern hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen können, denn Lignum hatte in den letzten Jahren ca. 65 Mio. € von mehreren Tausend Anlegern eingesammelt, damit die Anleger vermeintlich hohe Renditen in Investments durch Edelhölzer erzielen können sollten.

Weiter noch: Lignum hatte sogar zwischenzeitlich die BaFIn für die Insolvenz verantwortlich gemacht.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Die Schuldzuweisung von Lignum ist unserer Ansicht nach nicht begründet, vielmehr sollte gefragt werden, warum kein ausreichender Prospekt von Lignum vorgelegt werden konnte“.

Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern sowie auch, eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hierzu sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, aber auch Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage.

Da, wie Dr. Späth & Partner bekannt wurde, sich inzwischen auch eine „Anleger-Interessenvereinigung Lignum“ gegründet hat, auf die auch von Lignum selbst in der nobilispost hingewiesen wird, sollten sich Anleger genau fragen, ob hier auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen durchgesetzt werden.

Insbesondere die Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen.

Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten offen halten.