Rechtsanwalt Dr. Walter Späth erwirkt ein Versäumnisurteil gegen einen Vermögensverwalter in Höhe von 373.616 €.
In einem vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth geführten Verfahren ist es gelungen, am 28.05.2010 ein Versäumnisurteil gegen einen Vermögensverwalter zu erwirken, in dem dieser zur Rückzahlung des angelegten Anlage-Betrages in Höhe von 373.616,- € nebst Zinsen verurteilt wurde (Versäumnisurteil des LG Frankfurt/Oder vom 28.05.2010, Az. 14 O 33/10, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Der Vermögensverwalter hatte der Anlegerin eine Rendite von ca. 8 % pro Monat versprochen (und somit ca. 96 % pro Jahr!), der Anlegerin wurde jedoch weder mitgeteilt, wo (oder ob überhaupt) ihr Geld angelegt worden sein soll, noch wurden die versprochenen Zinszahlungen regelmäßig ausbezahlt, im Gegenteil wurden die Zinsen in den letzten Monaten immer seltener ausbezahlt.
„Da wir hier ein ganz klares Schneeballsystem vermuten, auch vor dem Hintergrund, weil der Verwalter nicht über die notwendige Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz verfügte, haben wir die Vermögensverwaltungsverträge für unsere Mandantin fristgerecht gekündigt und um Rückzahlung gebeten. Da eine Rückzahlung der Anlagebeträge nicht erfolgte, haben wir für unsere Mandantin Klage eingereicht. Sollte die Einspruchsfrist ergebnislos verstreichen, würden wir für unsere Mandantin Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Vermögensverwalter, der noch tätig ist, einleiten,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, der die Anlegerin betreut hat.
Fälle fehlerhafter Vermögensverwaltung nehmen insbesondere in Zeiten der Finanzkrise zu. Sollten auch Sie Probleme mit Ihrer Vermögensverwaltung haben, können Sie sich gerne an uns wenden, wir betreuen Sie gerne.