Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) wird immer wichtiger für Unternehmen und Start-Ups und alle Bürgerinnen und Bürger.
Umso wichtiger ist es zu wissen, dass die Europäische Union (EU) mit Datum vom 09.12.2023 mit dem sog. „AI Act“ das weltweit erste KI-Regelwerk auf den Weg gebracht hat mit wichtigen Regulierungen im Bereich der „Künstlichen Intelligenz“.
Ziel ist die Regulierung Künstlicher Intelligenz, damit ein sicherer Umgang mit KI gewährleistet ist.
Unternehmen und Start-Ups, die im Bereich Künstliche Intelligenz aktiv sind oder solche Systeme nutzen, müssen sich auf eine stärkere Regulierung und Kontrolle einstellen, um z.B. die Sicherheit für Verbraucher zu gewährleisten.
-Dabei soll es zunächst eine Einstufung nach dem Risikoprofil der KI geben, und vor allem KI-Hochrisiko-Systeme mit großen Gefahren sollen stärker reguliert werden
– Auch eine Transparenzkontrolle von generativen KI-Systemen (wie z.B. schon bekannt bei ChatGPT) soll erfolgen
– Eine Überwachung im öffentlichen Raum soll nur in Ausnahmefällen zulässig sein
Unternehmen, die im Bereich KI tätig sind, müssen immer die rechtlichen Vorgaben einhalten und nun auch die Vorgaben aus dem „AI-Act“ beachten.
D.h. z.B. Unternehmen
– die im Finanzbereich tätig sind und z.B. im Bereich automatisierter Handel tätig sind
-Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich, die vor allem die Vorgaben im Bereich Datenschutz einhalten werden müssen
-Unternehmen im Bereich Automobilindustrie, die z.B. die Vorgaben im Bereich autonomer KFZ einhalten müssen
– Unternehmen aus dem Immobilienbereich, die z.B. im Bereich Immobilienverwaltung mit automatisierten Systemen arbeiten wollten.
KI stellt hohe Anforderungen, z.B. hinsichtlich diverser Haftungsfragen be ider Nutzung von KI-Systemen, zum Urheberrecht, aber auch der Datenschutz sollte bei dem Einsatz von KI-Systemen beachtet und eingehalten werden, denn diverse KI-Systeme „lernen“ z.B. anhand bestimmter Daten und so ist z.B. wichtig, dass aktuelle rechtliche Vorgaben wie die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beachtet werden, genauso wie z.B. im Einzelfall zu prüfen ist, ob diverse Geldwäschevorschriften beachtet werden müssen, z.B. die AML-Vorschriften, um z.B. Geldwäsche beim Einsatz von KI-Systemen zu verhindern.
Unternehmen und Start-ups, die im Bereich KI tätig sind oder diese nutzen, müssen also, gerade mit dem neuen AI-Act der EU, eine Reihe von rechtlichen Vorgaben berücksichtigen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.