Das Interesse von Unternehmen und Start-ups, im Bereich Künstliche Intelligenz, KI, tätig zu werden, steigt in letzter Zeit ständig an.
Das System ChatGPT hatte einen erheblichen Aufschwung im KI-Bereich verursacht, und während viele Start-ups in anderen Bereichen zurzeit wegen der gestiegenen Zinsen teilweise Finanzierungsschwierigkeiten haben, entwickelt sich der Bereich der KI zum Wachstumsmarkt, teils, weil Firmen hier die Gefahr sehen, eine große neue Entwicklung zu verpassen. Die Wachstumsraten im Bereich KI sollten jedenfalls hoch sein und das Geschäftsfeld in diesem jungen Wachstumsmarkt immer interessanter werden.
Dabei sollten/müssen Start-ups und Unternehmen zahlreiche rechtliche Vorschriften beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweist.
So stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen, z.B. beim Datentraining der KI schon viele urheberrechtliche Fragen, nämlich, wem die Urheberrechte an den von der Künstlichen Intelligenz geschaffenen Inhalten zustehen und es muss sichergestellt werden, dass hier keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden.
Außerdem ist zu beachten, dass KI-Systeme große Mengen von Daten zu Trainingszwecken benötigen, und hierbei immer datenschutzrechtliche Aspekte wie die Vorgaben der EU DSGVO zu beachten sind, um hier keine Datenschutzverletzungen zu begehen.
Neue gesetzliche Vorhaben wie die KI-Verordnung der Europäischen Union (A-Act), die voraussichtlich im Jahr 2024 in Kraft treten dürfte, und bei der KI-Anwendungen hinsichtlich ihres Risikos eingestuft werden sollen, sollten bereits jetzt von Start-ups/Unternehmen bei ihren Planungen Berücksichtigung finden, um auch in naher Zukunft rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
An die Vertragsgestaltung hinsichtlich der erforderlichen Verträge sollte hierbei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten große Sorgfalt aufgewandt werden, um hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und die Rechte und Pflichten aller Beteiligten sicher festzulegen.
Auch der Handel/die Anlageberatung sollten in naher Zukunft immer stärker von KI-Systemen unterstützt werden, sodass auch die dafür erforderlichen Voraussetzungen z.B. an den Betrieb einer KI-Handelsplattform, wie z.B. gem. § 32 KWG, immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden sollten.
Der Bereich Künstliche Intelligenz (KI) könnte sich für Unternehmen und Start-ups zum Wachstumsmarkt der nächsten Jahre entwickeln.
Umso wichtiger ist es für Start-ups und Unternehmen, die in dem Bereich Künstliche Intelligenz (KI) tätig werden sollen, sich hier rechtlich abzusichern und die erforderlichen rechtlichen Regularien einzuhalten, um hier auf der sicheren Seite zu sein und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin, die seit dem Jahr 2002 – und somit seit ca. 20 Jahren- schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Wirtschaftsrecht tätig sind, wenden.