Dr. Späth Rechtsanwälte vertreten Geschädigte der Equity Pictures Medienfonds I-III
Anleger der Equity Pictures Medienfonds müssen teilweise erhebliche Verluste verkraften. Dr. Späth Rechtsanwälte haben die Equity Pictures Fonds I-III inzwischen geprüft und sind der Ansicht, dass sich teilweise Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben, und zwar aus folgenden Gründen.
Bei einer Durchsicht der Verkaufsprospekte fallen einige Unstimmigkeiten im Hinblick auf die getroffenen wirtschaftlichen Prognosen auf. So wurden die Anelger teilweise mit Garantieversprechen in den Anlageprospekten geworben, die sich als nicht werthaltig erwiesen haben. So wurden bei den Equity Pictures Medienfonds I-III teilweise mit einer Anteilsfinanzierung von ca. 45 % Mindestgarantien und bankverbürgten Sicherheiten geworben. Auch wurden die Anleger teilweise nicht auf die Risiken, die eine Beteiligung an einem Medienfonds mit sich bringt, hingewiesen. Zudem konnte Dr. Späth inzwischen heraus finden, dass die Innenprovisionen für die Vermittlung der Equity Pictures Medienfonds teilweise bei über 15 % lagen. Der BGH hat ausdrücklich ausgeführt, dass der Anleger bei einer Überschreitung der weichen Kosten von 15 % hierauf hingewiesen werden muss, was in zahlreichen Fällen jedoch nicht geschehen ist.
Im Ergebnis ergeben sich somit mehrere Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche, Dr. Späth Rechtsanwälte betreuen Sie gerne.