Dr. Späth Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche! Nächste BKN biostrom AG-Gläubigerversammlung 11.01.2013
Zu der BKN biostrom AG soll eine weitere Gläubigerversammlung am 11.01.2013 um 9.30 Uhr vor dem Insolvenzgericht Vechta, Saal 131, stattfinden. Bereits am 09.11.2012 fand eine Gläubigerversammlung in Vechta statt, an der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte teil nahm. Hier wurde ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger bestellt. Der Insolvenzverwalter machte Ausführungen zum Insolvenzverfahren und teilte den Anlegern mit, dass die Insolvenzquote voraussichtlich gering ausfallen wird, und somit im schlimmsten Fall bei 0 % liegen könnte, im besten Fall im niedrigen zweistelligen Bereich. Ausschlag gebend für die Insolvenz soll unter anderem die vorangegangene Insolvenz von acht Biogasgesellschaften sein. Die Gläubigerversammlung zeigt, dass eine Schadenskompensation allein über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein wird, daher sollten Anleger auch unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Wir prüfen mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren Sinne, es ist erstaunlich, dass das Unternehmen bereits ca. ein Jahr, nachdem die Anleihe emittiert wurde, wieder Insolvenz anmelden musste. Wir prüfen insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche aus möglicherweise in Betracht kommender Prospekthaftung im engeren Sinne, hier sollten Geschädigte aber berücksichtigen, dass hier kurze Verjährungsfristen laufen. Ob das Sicherheitenkonzept ordnungsgemäß dargestellt wurde, halte ich für zweifelhaft“ Ein schnelles Handeln ist daher empfehlenswert. Auch prüfen Dr. Späth Rechtsanwälte gerade intensiv, ob das Rating, das von einer bekannten Ratingagentur zunächst mit BBB (und somit im Investmentgrade) angegeben wurde, ordnungsgemäß war. „Viele betroffene BKN-Anleger haben uns inzwischen geschildert, dass sie insbesondere aufgrund des dargestellten Sicherheitenkonzepts und des positiven Ratings Vertrauen in die Anleihe gefasst haben“, so Dr. Späth. Geschädigte BKN-Anleger können sich an Dr. Späth Rechtsanwälte wenden.