Dr. Späth & Partner reichen erste Klagen gegen Verantwortliche ein!
Nachdem Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner bereits vor einiger Zeit zum gemeinsamen Vertreter der (Anleihe)gläubiger gewählt wurde, fand in dem inzwischen eröffneten Insolvenzverfahren über die Getgoods AG am 29. April 2014 eine weitere Gläubigerversammlung in Frankfurt/Oder statt, auf der vor allem allgemeine Dinge betreffend getgoods besprochen wurden. Der Insolvenzverwalter hat allgemein über die Insolvenz berichtet.
Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein.
Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass er diverse Auszahlungen gefunden hat, die der Anfechtung unterliegen dürften, unter anderem eine Überweisung der Schuldnerin in Höhe von 750.000,- € an die TMI Invest GmbH. Auch bestünde der Verdacht der Manipulation der Buchführung.
Aus diesem Grunde hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner auch inzwischen erste Schadensersatzklagen für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand vor dem Landgericht Frankfurt/Oder eingereicht, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben, so werden die Anleger im Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert.
Z.B. die Verflechtung zwischen der getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach Ansicht von Dr. Späth nicht ausreichend dargelegt.
Auch wurden in den Klagen Ansprüche wegen mutmaßlicher unerlaubter Handlung geltend gemacht, denn es haben sich inzwischen, wie sich heraus stellt, durchaus Anhaltspunkte für ein deliktisches Handeln der Verantwortlichen ergeben:
Wie z.B. der Insolvenzverwalter Brockdorff in der Online-Ausgabe des Magazins Wirtschaftswoche vom 08.03.2014 mitteilte, soll ein Betrag in Höhe von rund 13 Mio. €, der noch im Oktober 2013 bei Anlegern eingeworben wurde, kurz vor dem Insolvenzantrag von den Konten abgeflossen sein, es steht somit zu befürchten, dass dieser Betrag zweckwidrig verwendet worden sein könnte.
Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge (z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht auch der Verdacht im Raum, dass bei getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft worden sein sollen, die der Firma gar nicht gehörten, sondern bei getgoods nur gelagert worden sein sollen. Mit diesem Verkauf fremder Ware soll getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.
Hierzu wurde in den letzten Monaten von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder das Firmengelände von getgoods sowie die Privatwohnungen des Geschäftsleiters der getgoods AG und deren Vertriebstochter durchsucht. Ob diese Vorwürfe zutreffend sind, bleibt abzuwarten, bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Dr. Späth & Partner werden aber bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen.
Insgesamt wurden von Dr. Späth & Partner bereits mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten.
Betroffene Anleger können sich an Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner wenden.