Besonders erfahren sind wir in der Beratung der engen Verzahnung von Aktienrecht und Kapitalmarktrecht. Wir beraten und vertreten sowohl institutionelle Investoren als auch vermögende Privatpersonen sowie Organmitglieder von kleineren und mittelgroßen Unternehmen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei die Beratung von Mehrheits- oder Minderheitsaktionären. So übernehmen unsere Rechtsanwälte Sonderprüfungen oder die Rolle eines durch Hauptversammlungsbeschluss bestellten besonderen Vertreters. Bei streitigen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften werden unsere Rechtsanwälte von deutschen Gerichten zu Hauptversammlungsleitern bestellt.
Für die Schutzvereinigung der Kapitalanleger (SdK, München) nehmen unsere Rechtsanwälte zudem Aktionärsstimmrechte auf Hauptversammlungen war und vertreten Aktionärsinteressen mit Durchsetzungskraft. Hier zahlt sich unsere Unabhängigkeit aus. Wir sind erfahren in der Abwehr und Geltendmachung von Organhaftung und Konzernhaftung. Wir vertreten unsere Mandanten bei der der Erhebung und Abwehr von Anfechtungsklagen und Nichtigkeitsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse einschließlich in Freigabeverfahren. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer wissenschaftlichen Expertise und forensischen Erfahrung aus zahlreichen Gerichtsverfahren und Hauptversammlungen. Unsere Rechtsanwälte (Certified European Analyst) verfügen über ein profundes Verständnis der internationalen Kapitalmärkte, verstehen und kennen insbesondere deren technische Abläufe. Daher sind wir insbesondere in Fällen von aktienrechtlichen Kapitalmarktmanipulationen sehr erfahren.