Unsere Kanzlei berät Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichts- oder Beiratsmitglieder in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Setzen Sie auf unsere langjährige Praxis und Erfahrung im Gesellschaftsrecht von der Gründung bis zur Liquidation, insbesondere etwa bei:
- Gründung und Beendigung von Gesellschaften
- Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern
- Wahrnehmung von Gesellschafterinteressen sowie auch von Fonds-Anlegern
- Unternehmernachfolge – inklusive Unternehmertestament
- Beirats- und Aufsichtsratstätigkeiten
- Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
- Statusfeststellungsverfahren inklusive sozialgerichtlicher Verfahren
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Organe
- Unternehmenskauf oder -verkauf
- Liquidierung eines Unternehmens
- Rechtsfragen der Insolvenz