Wir beraten Gläubiger in der Krise des Schuldners und sorgen dafür, dass von dem eingesetzten Kapital möglichst alles an unsere Mandanten zurückfließt. Unsere Partner haben große Erfahrung bei der Untersuchung von betrügerischen Unternehmensfinanzierungen und deren gerichtlicher Aufarbeitung. Bei der Vollstreckung rechtskräftiger Urteile zeichnen wir uns aus durch Zähigkeit bei der Suche nach vollstreckbarem Vermögen (asset tracing). Hier arbeiten wir mit ausgewiesenen Spezialisten zusammen – weltweit.
In Insolvenzverfahren werden unsere Rechtsanwälte zu Gläubigerausschussmitgliedern gewählt oder sichern die Interessen z.B. von Anleihegläubigern als gemeinsame Vertreter nach § 5 SchVG. Außerhalb der Insolvenz finden wir für unsere Mandanten rechtssichere Wege, eingesetztes Kapital zurückzuerhalten. Bei der Gläubigerberatung gilt insbesondere, dass die Aussichten auf Erfolg umso größer sind, desto früher ein Gläubiger tätig wird.
Unsere Expertise im Feld der Gläubigerberatung ist überdies durch zahlreiche Fachveröffentlichungen und -vorträge dokumentiert.