Eine Unternehmensfinanzierung über ein ICO oder TGE, ein sog. „Initial Coin Offering“, wird für viele Unternehmen, z. B. Mittelständler oder „Start-up“-Unternehmen, also sog. KMW (Kleine und mittlere Unternehmen), zur Unternehmensfinanzierung immer interessanter, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Zweigstelle in Hamburg interessierte Unternehmen hinweisen möchten.
Hier bieten sich diverse Vorteile, wie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ausführt:
„Mit einem ICO können Unternehmen oftmals schnell, ohne große Regularien und ohne hohe Kosten hohe Geldbeträge zur Unternehmensfinanzierung einsammeln, oftmals ein großer Vorteil z. B. im Vergleich zu einem Börsengang oder bei der Finanzierung durch Venture Capital.
Nachdem das Jahr 2016 eher verhalten war, ging im Jahr 2017 die Anzahl der ICOs „durch die Decke“ und Unternehmen sammelten mit ICOs schon Milliardenbeträge ein, mehr als mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten. Auch 2018 könnte somit zum Jahr der ICOs werden, auch wenn die Probleme wie z. B. durch betrügerische ICOs zunehmen.
Auch fragen sich diverse Unternehmen, ob Sie für Ihren ICO lieber ein Unternehmen in Deutschland gründen sollen oder eine Fa. in der Schweiz. Vor allem der Kanton Zug hat sich hierbei inzwischen einen Namen als sog. „Crypto“-Valley gemacht.
Hier sollten Unternehmen daran denken, dass zwar die Schweizerische Rechtsordnung und die Schweizerischen Behörden wie z. B. die FINMA einem ICO nicht entgegenstehen, jedoch auch von Deutschland aus oftmals vielversprechende ICOs möglich sein sollten, je nachdem, welche Mitspracherechte den Anlegern gegeben werden. So reagieren die Schweizer Bundesbehörden auf den ICO-Boom mit der Gründung einer neuen sog. „Blockchain-Taskforce.“
So ist z. B. oftmals entscheidend, welche Rechte den Anlegern durch die ausgegebenen Token eingeräumt wurden.
Während hier einfache Token, die keine weiteren Rechte einräumen, vermutlich -nach Prüfung im Einzelfall- keine besonderen rechtlichen Besonderheiten aufweisen, könnte dies z. B. bei Token, die weitergehende Rechte wie Gewinnansprüche, Bezugsrechte, Unternehmensanteile einräumen, anders sein, nämlich diese unter Umständen als Wertpapiere eingestuft werden könnten und diese dabei einer Prospektpflicht oder zumindest dem Vermögensanlagegesetz unterfallen.
Auch sollten Unternehmen genauso wie Anleger beachten, dass sich in dem Bereich der ICOs auch zahlreiche schwarze Schafe tummeln, und somit das Geschäftsmodell intensiv prüfen.
So sollte z. B. geprüft werden, über welche Plattform der Token Sale vonstattengehen soll.
Während bis vor kurzem noch zahlreiche ICOs auf der Plattform Ethereum stattfanden, könnten sich in Zukunft auch andere Plattformen wie z. B. Stellar als neue ICO-Plattform durchsetzen, worauf Dr. Späth & Partner hinweisen.
Bei einem ICO sollten auch die Risikohinweise nicht vergessen werden, denn so sollten die Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie im schlimmsten Fall auch Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden können.
Auch sonst sollten Unternehmen unbedingt die rechtlichen und steuerrechtlichen Bedingungen für einen ICO durch eine qualifizierte Anwaltskanzlei überprüfen lassen, die immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden müssen.
Ebenfalls Achtung: Unternehmen, die mit einem ICO liebäugeln, sollten sich darüber im Klaren sein, dass Regierungen und Notenbanken in der nächsten Zeit damit beginnen könnten, den ICO-Markt zunehmend zu regulieren, sodass hier eventuell höhere Auflagen für einen ICO durchgesetzt werden könnten.
Z. B. China und Südkorea sind inzwischen dazu übergegangen, die Markt für ICOs deutlich stärker zu regulieren, was dazu führen könnte, dass auch andere Länder wie Deutschland in der nächsten Zeit dazu übergehen könnten, verstärkt Regularien einzuführen.
Fazit: Mit einem sog. ICO steht Unternehmen wie Start-ups eine faszinierende neue Finanzierungsmöglichkeit bereit, mit der sie schnell viele Anleger ansprechen können und schnell, ohne hohe Kosten und ohne starke Regulierung hohe Geldbeträge zur Unternehmensfinanzierung „einsammeln“ können.
Doch sollten interessierte Unternehmen daran denken, dass der Markt für ICOs in Zukunft stärker reguliert werden könnte und somit die Anforderungen an Unternehmen, die einen ICO durchführen wollen, höher gesetzt werden könnten, sodass für Unternehmen, die einen ICO durchführen wollen, viel dafür spricht, diesen bereits in der nächsten Zeit durchzuführen, bevor eventuell die Regulierung stärker werden könnte.
Das Expertenteam der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Zweigstelle in Hamburg RA Dr. Walter Späth, RA Christian Albrecht Kurdum sowie RA Dr. Marc Liebscher steht interessierten Unternehmern, Anlegern, Investoren etc. gerne in allen Rechtsfragen rund um das Thema ICO, TGE, Kryptowährungsrecht, Blockchain etc. zur Seite.