Wir unterstützen Anleihegläubiger der Penell GmbH!
Die Penell GmbH, ein Anbieter von Systemlösungen für die Elektroversorgung, hat Anleihen im Gesamtvolumen von 5,0 Mio. Euro ausgegeben (7,75%-Anleihe bis 10.06.2019, WKN: A11QQ8). Als Sicherheit wurde den Investoren das Kupfer in den Kupferkabeln zugesagt. Wie die Penell GmbH mit Pressemitteilung vom 3. Dezember 2014 einräumen musste, hat eine Überprüfung der Lagerbestände ergeben, dass die den Anlegern zugesagten Lagerbestände nicht dem im Wertpapierprospekt angegebenen Lagerwert von 9,0 Mio. Euro entsprechen. Nach eigenen Schätzungen der Penell GmbH haben die Sicherheiten trotz Nachbesicherung einen Wert von 5,5 Mio. Euro und liegen damit unterhalb des Schwellenwertes von 6,25 Mio. Euro. Die Gesellschaft hat bereits zu einer Anleihe-Gläubigerversammlung eingeladen, die vom 2. bis 4. Februar 2015 stattfinden wird. Aktuell hat die Penell GmbH einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestellt sowie eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, die juristische Aufarbeitung der Vorgänge vorzunehmen.
Schlechte Nachrichten für die Anleger: Wie die Penell GmbH am 9. Januar 2015 mitteilte, soll der Treuhänder, die MSW GmbH, ein „umfassendes Sanierungskonzept“ erarbeiten, um eine etwaige Fortführungsprognose zu untersuchen. Dies dürfte im Klartext heißen, dass Anleger auf Teile ihrer Forderungen verzichten sollen. Wie das Sanierungskonzept im Detail aussehen wird, soll sich bis zum 28. Februar 2015 entscheiden, bis dahin hat die Penell GmbH die Anleihegläubiger um Zeit gebeten.
Betroffene Anleger können sich an unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner wenden – wir prüfen für Sie, ob die Sachlage eine außerordentliche Kündigung nach den zugrunde liegenden Anleihebedingungen rechtfertigt. Falls ja, sollte diese umgehend durch uns vorgenommen und durchgesetzt werden, bevor die Gläubigerversammlungen Fakten schaffen und sich auf Sanierungskonzepte einigen, die zum teilweisen Verlust Ihrer Anleiheforderungen führt. Eile ist also geboten. Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc., und Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LL.M.