Gute Schadensersatzchancen für Betroffene. Achtung: Es droht Verjährung!

Viele Anleger des IVG-Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK müssen inzwischen erhebliche Verluste erleiden, so notiert der Fonds z.B. aktuell auf der Handelsplattform www.deutsche-zweitmarkt.de mit nur noch ca. 29,2 % des Nominalwertes (Handelsdatum 28.08.2014). Viele Anleger befürchten noch höhere Verluste, die bis zum Totalverlustrisiko reichen könnten, auch bei den prognostizierten Ausschüttungen mussten Anleger bisher erhebliche Einbußen hinnehmen.

In vielen Fällen sehen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte jedoch für Anleger die Chance, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater geltend zu machen, vor allem in den Fällen, in denen die Anlage von Banken vermittelt wurde..

In vielen Fällen war die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht, d.h., die Anleger wurden nicht auf die erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen, wie z.B. Darlehensrisiken, Fremdwährungsrisiken, Risiken des englischen Immobilienmarktes allgemein, Projektentwicklungsrisiken, etc.

Falls die Anlage dem Anleger von einer Bank vermittelt wurde, gibt es noch ein weiteres gutes Argument für eine Schadensersatzverpflichtung der Banken: Laut aktueller BGH-Rechtsprechung müssen die Banken den Anleger auf erhaltene Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“, hinweisen, falls der Anleger nicht darauf, weder der Höhe noch dem Grunde nach, hingewiesen wurde, kann er sogar die vollständige Rückabwicklung der Anlage verlangen.

Oftmals lassen sich daher gegen die vermittelnden Banken Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen, zahlreiche Klagen für IVG Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK-Anleger haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte inzwischen eingereicht, vor allem in den Fällen, in denen die Anlage von einer Bank vermittelt wurde, seit dem Jahr 2012 werden bereits über 200 Fälle von geschädigten IVG-Fonds-Anlegern von Dr. Späth & Partner betreut. In diversen Fällen konnten von Dr. Späth & Partner bereits gute Vergleiche mit vermittelnden Banken geschlosssen werden.

In einem aktuellen Fall z.B., der von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Berlin unter dem Az. 10 O 2/13 gegen eine kleinere deutsche Bank als vermittelndes Bankhaus geführt wurde, und in dem der Anleger 15.636,63,- € in den Fonds investierte, wurde mit Datum vom 31.07.2014 letztendlich ein Vergleich geschlossen, in dem die vermittelnde Bank dem Kläger 10.000,- € als Schadensersatz ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zahlte und die Fondsanteile beim Anleger verbleiben.

Da diese gegenwärtig noch ca. 29- 30 % wert sind und auch zu diesem Betrag auf dem Zweitmarkt verkauft werden können, was einem Betrag von ca. 4.500,- € entspricht, hat der Anleger letztendlich nur noch einen Restschaden in Höhe von ca. 1.000,- €. Grund für den dortigen Vergleichsschluss war vor allem, dass der dortige Anleger nicht in ausreichendem Maße auf die Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“, hingewiesen wurde, die die Bank erhalten hatte.

Doch betroffene Anleger sollten berücksichtigen, dass zum Jahresende 2014 Verjährung einzutreten droht, aufgrund der kenntnisabhängigen 3-jährigen Verjährungsfrist des §§ 195, 199 BGB, die immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Betroffene Anleger sollten also umgehend ihre Ansprüche prüfen lassen, um nicht in die Verjährungsfalle zu tappen, denn wenn die Verjährung eingetreten ist, können keine Ansprüche mehr durchgesetzt werden.

Betroffene IVG-Fonds-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner wenden, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth und Partner berät Sie gerne.