Dr. Späth & Partner erstreiten Rückabwicklung vor dem LG Leipzig!
Erfolg für Dr. Späth & Partner: In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 12.06.2015 mit dem Az. 04 O 3757/13 hat das Landgericht Leipzig die Deutsche Apotheker- und Ärztebank zur Zahlung an die dortige Klägerin in Höhe von 53.262,02,- € nebst Zinsen und außergerichtlicher Kosten verurteilt, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsbeteiligung „IVG EuroSelect Balanced Portfolio GmbH & Co. KG“ auf die Beklagte. Das Urteil des LG Leipzig ist noch nicht rechtskräftig.
Verurteilt wurde die Apo-Bank wegen der Nichtaufklärung über die von ihr erhaltenen Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner, der das Urteil erstritten hat, hierzu: „Wir freuen uns über diesen erneuten Erfolg für die von uns vertretene Anlegerin“.
Dr. Späth & Partner vertreten bereits ca. 200 geschädigte IVG-Fonds-Anleger, viele Fälle konnten bereits erfolgreich durch positives Urteil oder Vergleich beendet werden.