Dr. Späth leitet Immobilienvollstreckung gegen Verantwortliche des Frankfurter „Maklerbüro Horn & Horn“ ein.
Dem Berliner Fachanwalt ist es mit Datum vom 28.05.2010 gelungen, vor dem Landgericht Frankfurt/Oder ein Versäumnisurteil gegen die Verantwortlichen des „Maklerbüros Horn & Horn“ aus Frankfurt an der Oder in Höhe von 373.616,00 € zu erwirken, die Anlegern ca. 8 % Zinsen pro Monat, und somit ca. 95 % pro Jahr, versprachen.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, ein „Wiedereinsetzungsantrag“ der Verantwortlichen wurde vom Landgericht Frankfurt/Oder zurück gewiesen. Es drängt sich der Verdacht eines Schneeballsystems auf, von Dr. Späth wurden inzwischen auch Strafanzeigen gegen diverse Verantwortliche gestellt. Recherchen von Dr. Späth zufolge dürften ca. 130 – 150 Anleger mit einem Betrag von insgesamt mehreren Millionen Euro geschädigt worden sein.
Inzwischen ist es Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, auch gelungen, Immobilienvermögen der Verantwortlichen des Maklerbüros Horn & Horn ausfindig zu machen, und zwar in Form eines Hauses in der Nähe von Frankfurt an der Oder, das wohl vor kurzem noch von den Verantwortlichen selbst bewohnt war.
Inzwischen ist es Rechtsanwalt Dr. Walter Späth auch gelungen, eine Zwangssicherungshypothek in Höhe von ca. 380.000,- € auf dem hälftigen Miteigentumsanteil der Verantwortlichen an der Immobilie eintragen zu lassen.
Rohde & Späth Rechtsanwälte werden daher demnächst die Immobilien-Zwangsversteigerung einleiten. Auch konnten inzwischen diverse Konten der Verantwortlichen ausfindig gemacht werden, auch hier wurde teilweise inzwischen Kontenpfändung beantragt.
Betroffene sollten berücksichtigen, dass im Rahmens des Zwangsvollstreckungsverfahrens das sog. „Prioritätsprinzip“ gilt.