Landgericht Landshut verurteilt Bonnfinanz AG zum Schadensersatz in Höhe von 31.677,55,- €.

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Landshut mit dem Az. 21 O 2270/12 vom 03.05.2013, das von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth und & Partner erstritten wurde, wurde die Bonnfinanz AG für Vermögensberatung und -Vermittlung zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen Kläger in Höhe von 31.677,55,- €  nebst den Kosten für die außergerichtliche Rechtsverfolung in Höhe von 1.608,88,- € verurteilt, Zug um Zug gegen Rückübertragung der beiden vom Kläger erworbenen Medico-Fonds Nr. 40 und 45 an die Beklagte.

Im gegenwärtigen Fall handelte es sich um einen sicherheitsorientierten Anleger, dem die Risiken der Anlage wie z.B. das Totalverlustrisiko, nach Ansicht des LG Landshut nicht ausreichend mitgeteilt wurden, obwohl die Prospekte dem Kläger rechtzeitig vorher vorlagen. Bei den beiden Medico-Fonds handelte es sich nach Ansicht des LG Landshut um ein riskantes Invesment, insbesondere z.B. auch aufgrund der hohen Fremdkapitalquoten der beiden Medico-Fonds in Höhe von ca. 50 – 80 % und aufgrund des Fremdwährungsrisikos.

Steuervorteile des Klägers waren nach Ansicht des LG Landshut nicht anzurechnen, dem Kläger wurde auch entgangener Gewinn in Höhe von 3 % pro Jahr zugesprochen ab dem Zeitpunkt, ab dem keine Ausschüttungen mehr erfolgten.

Insbesondere ist der Schadensersatzanspruch des Klägers nach der Ansicht des LG Landshut noch nicht verjährt.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Wir freuen um für diesen Erfolg für unseren Mandanten und sind optimistisch, dass das positive Ergebnis auch in einer möglichen Berufungsinstanz Bestand haben wird“.