Großer Erfolg für Dr. Späth Rechtsanwälte: Internationale Großbank zahlt Vorfälligkeitsentgelt in Höhe von 50.000 Euro zurück.
Ein Bankkunde nahm ein Darlehen in Höhe von 2.500.000,- € auf. Nachdem der Kunde das Darlehen vor Ablauf der festgelegten Laufzeit, die im Jahr 2014 endete, vorzeitig auflöste, wurde ihm hierfür von dieser Bank ein Vorfälligkeitsentgelt in Höhe von 175.000,- € berechnet, das von der Bank einbehalten wurde.
Dr. Späth Rechtsanwälte gelang es, zu argumentieren, dass in dem Fall aufgrund des Verbrauchergerichtsstandes des Art. 15 I und II EuGVO deutsche Gerichte örtlich zuständig sind (und nicht, wie von der Beklagtenseite argumentiert, das Landgericht in Vaduz, Liechtenstein), das Landgericht München II schloss sich dieser Argumentation von Dr. Späth Rechtsanwälte an, woraufhin die Parteien auf Anraten des Gerichts einen Vergleich schlossen, wonach dem Mandanten von Dr. Späth Rechtsanwälte ein Betrag in Höhe von 50.000,- € von der Großbank zurück erstattet wird (Vergleich vor dem LG München II, Az. 11 O 2434/12 Fin, der Vergleich ist inzwischen rechtskräftig).
„Wir freuen uns über diesen Erfolg für unseren Mandanten,“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von Dr. Späth Rechtsanwälten, der den Fall betreut hat.
Nach Ansicht von Dr. Späth Rechtsanwälten berechnen Banken oftmals zu viel Vorfälligkeitsentschädigung, Verbraucher, aber insbesondere auch Unternehmer, sollten daher überprüfen lassen, ob die ihnen in Rechnung gestellte Vorfälligkeitsentschädigung angemessen ist, die Aktiv-Aktiv- bzw. Aktiv-Passiv-Vergleichsmethode hilft hier oftmals weiter.
Auch bestätigt der Fall, dass es auch in Fällen mit internationalem Bezug, in denen der Gegner sich im Ausland befindet, oftmals gelingt, die örtliche Zuständigkeit vor deutschen Gerichten zu begründen. Sollten auch Sie Probleme mit Fällen in Form von Vorfälligkeitsentschädigung oder in Fällen mit internationalem Bezug haben, können Sie sich gerne an uns wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.