Dr. Späth Rechtsanwälte erstreiten 2/3-Vergleich für Anleger von Alpha-Express-Zertifikaten vor dem LG Berlin
In Sachen Alpha-Express-Zertifikate ist Dr. Späth Rechtsanwälten ein Erfolg vor dem Landgericht Berlin gelungen, in dem mit der vermittelnden Bank, einer deutschen Großbank, ein Vergleich geschlossen wurde, in dem der Anleger, der aus eigenem und abgetretenen Recht gegen die Bank vorging, ca. 2/3 seines Schadens, im konkreten Fall einen Vergleichs-Betrag in Höhe von 25.000,- €, von der vermittelnden Bank als Schadensersatz zurück erhält, gegen entsprechende Kostenquotelung, Vergleich vor dem LG Berlin, AZ. 10 O 623/10 vom 10.08.2011, der Vergleich ist inzwischen rechtskräftig.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, der den Fall betreut hat, hierzu: „Wir freuen uns über diesen Erfolg in Sachen Alpha-Express-Zertifikate, Anleger sollten aber berücksichtigen, dass in zahlreichen Fällen demnächst Verjährung eintreten wird, da die Alpha-Express-Zertifikate vor allem bis ins Jahr 2008 hinein verkauft wurden, und hier Verjährung oftmals taggenau eintritt wegen der Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG a.F.“
Anleger sollten daher nicht zögern, ihre möglichen Schadensersatz-Ansprüche überprüfen zu lassen, bei den Alpha Express-Zertifikaten sind oftmals zwei Indizes aneinander gekoppelt (z.B. DAX und DivDAX), wobei der Anleger auf das Verhältnis der Wertentwicklung der beiden Indizes spekuliert, worauf der Anleger unserer Meinung nach besonders intensiv aufgeklärt werden muss, da es sich um ein komplexes Produkt handel.
Auch wurden die Anleger teilweise nicht darauf hingewiesen, dass einer der beiden Indizes ein sog. Kursindex ist, wohingegen der andere Index teilweise als Dividendenindex ausgestaltet ist, was ebenfalls besondere Aufklärungspflichten begründet.