Dr. Späth Rechtsanwälte schließen erfolgreich Vergleich für Anleger von Cobold-Anleihen vor Landgericht Gera!
Für einen Anleger in Cobold-75-Anleihen, die von der DZ-Bank emittiert wurden, konnte von Rohde & Späth Rechtsanwälten in einem vor dem Landgericht Gera geführten Verfahren mit der vermittelnden Bank ein Vergleich erzielt werden, in dem dem Anleger ca. 50 % der Klagesumme, im dortigen Fall somit ca. 5.000,- €, zurück erstattet wurden (Az: 3 O 1030/09 des Landgerichts Gera). Der Anleger im dortigen Fall hatte sich ausdrücklich im Risikoerhebungsbogen als „risikobereit“ einstufen lassen und verfügte schon über nicht unerhebliche Wertpapiererfahrungen, was die Erfolgsaussichten reduzierte.
Die Besonderheit bei den sog. „Cobold-Anleihen“ liegt darin, dass sie zwar von der DZ-Bank emittiert wurden, aber an 5 verschiedene US-amerikanische Investmentbanken gekoppelt waren, und allein die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers den Anlegern teilweise bereits Verluste in Höhe von ca. 90 % des eingesetzten Kapitals bescherte, worauf die Anleger nach Ansicht von Rohde & Späth Rechtsanwälten teilweise nicht eindeutig genug hingewiesen worden sind.
„Wir freuen uns über diesen Erfolg, der zeigt, dass auch in schwierigen Fällen durchaus für die Anleger brauchbare Lösungen möglich sind“, so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, der das Verfahren betreut hat.