Die Targobank nimmt erneut Berufung vor dem Kammergericht Berlin zurück! Der Citibank-Nachfolger wurde zu Schadensersatz verurteilt.

In einem von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte vor dem Kammergericht Berlin betreuten Verfahren hat die Targobank als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Citibank inzwischen erneut im August 2012 eine Berufung vor dem Kammergericht Berlin zurück genommen (Az. 26 U 88/11 vor dem Kammergericht Berlin, das Verfahren wurde rechtskräftig abgeschlossen).

Vorausgegangen war, dass Rechtsanwalt Dr. Walter Späth den dortigen Anleger bereits erstinstanzlich vertreten hatte und hier die Targobank bereits zum vollständigen Schadensersatz an den Anleger verurteilt wurde (Az. 4 = 99/10 vor dem Landgericht Berlin).

Die Targobank muss dem Anleger nun den ihm entstandenen Schaden in Höhe von ca. 17.000,00,- € ersetzen.

Bereits vor einigen Wochen konnten Dr. Späth Rechtsanwälte in einem von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth betreuten Verfahren erreichen, dass die Targobank auch in dem dortigen Verfahren bereits die Berufung zurück nahm (Az. 12 U 102/11 vor dem Kammergericht Berlin, der Fall ist rechtskräftig).

In beiden von Dr. Späth Rechtsanwälten betreuten Fällen war wohl entscheidend, dass die Anleger eine sichere Anlage wünschten und dies auch beweisen konnten, obwohl, was erstaunlich ist, beide Anleger bereits voher Anlagen in Zertifikaten abgeschlossen hatten und somit nicht als unerfahrene Anleger gelten konnten.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Wir freuen uns über diesen großen Erfolg für die von uns vertretenen Anleger. Nachdem sich nun durch die bisherigen BGH-Entscheidungen zeigt, dass die „Kick-back“-Rechtsprechung des BGH den geschädigten

Lehman-Anlegern eher wenig viel versprechende Ansatzpunkte bietet, zeigt sich, dass, sofern keine anleger- und objektgerechte Beratung vorgelegen haben sollte, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, durchaus viel versprechende Ansatzpunkte

für eine vollständige Rückabwicklung der Anlage bestehen.“