Dr. Späth Rechtsanwälte erstreiten für Lehman-Anlager eine Rückabwicklung der Kapitalanlage vor dem Landgericht Berlin!

In einem von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth betreuten Verfahren, das vor dem Landgericht Berlin geführt wurde, wurde die TARGOBANK AG & Co. KGaA (ehemals Citibank) in einem noch nicht rechtskräftigen Verfahren dazu verurteilt, einem Anleger ca. 17.000 € Schadensersatz zu bezahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Lehman-Zertifikate (Urteil des LG Berlin vom 06.04.2011, AZ. 4 O 99/10, Urteil noch nicht rechtskräftig).

Auch konnten von Dr. Späth inzwischen diverse Vergleiche für Anleger erzielt werden, in denen ca. 50 % der Anleger durchschnittlich ca. 50 % der Schadenssumme zurück erhalten haben.

In einem Fall, der am 12.04.2011 vor dem BGH verhandelt werden sollte (Anm.: Der Fall wurde nicht von Dr. Späth betreut, sondern von einer anderen Kanzlei), nahm die dortige beklagte Bank inzwischen die Revision zurück.

„In den anderen Fällen, die in Zukunft vom BGH entschieden werden, erhoffen wir uns insbesondere eine anlegerfreundliche Haltung und Klarstellung hinsichtlich der sog. „Kick-back“-Rechtsprechung“, so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Rohde & Späth Rechtsanwälte betreuen immer noch eine dreistellige Anzahl an Lehman-Zertifikate-Geschädigten und raten geschädigten Anlegern insbesondere vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Fälle in den nächsten Wochen zu verjähren drohen, zu einer Prüfung ihrer Ansprüche, gerade im Fall Lehman-Zertifikate kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Sollten auch Sie mit Lehman-Zertifikaten geschädigt worden sein, so können Sie sich gerne an uns wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.